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1. Platzbelegung
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1.1 Eine Platzbelegung ist nur durch Hängen der Namensmarke an der Belegungstafel möglich. Jedes Mitglied darf nur seine eigene Namensmarke hängen (sieht Pkt. 4).
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1.2 Ist der gewählte Platz vor dem gewünschten Spielbeginn frei, kann darauf maximal 30 Min. vorher mit dem Spiel begonnen werden.
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1.3 Besteht die Absicht, nach Ablauf der Spielzeit weiter zu spielen, ist es erst 5 Min. vor Ende der Spielzeit gestattet, seine Namensmarke weiter zu hängen.
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1.4 Vorausbelegungen sind nur für den gleichen Tag möglich, ausgenommen Forderungsspiele, für die die Ranglistenordnung Gültigkeit hat. Nach dem Hängen der Namensmarke darf der Platzbeleger das Clubgelände nicht mehr verlassen.
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1.5 Eine Einzelmarke, gleichgültig, ob im oberen oder unteren Feld aufgehängt, bedeutet Partnersuche.
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1.6 Spielpartner, die 5 Minuten nach Beginn der Spieleinheit den von ihnen belegten Platz noch nicht betreten haben, verlieren für diese Stunde auf diesem Platz ihr Anrecht auf Spielmöglichkeit.
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1.7 Jugendlichen, die im laufenden Kalenderjahr 10 Jahre werden sowie allen Jüngeren, ist werktags eine Vorausbelegung in den Spielzeiten ab 17.30 Uhr bzw. 18.00 Uhr nicht gestattet. Falls sie aber mit einem Erwachsenen spielen, kann dieser den Platz vorbelegen.
Sollten ab 17.30 Uhr bzw. 18.00 Uhr Plätze frei sein, können auch diese Jugendlichen einen Platz belegen, aber erst 5 Min. vor Beginn der jeweiligen Spieleinheit.
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1.8 Für Verbands- und Freundschaftsspiele, Turniere, Mannschaftstraining, Ranglistenspiele sowie private Trainerstunden werden auf Vorstandsbeschluss Plätze reserviert.
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1.9 Bei erhöhtem Andrang von Spielinteressierten behält sich der Vorstand vor, die Plätze mit Doppelspiel zu belegen. Das Aufhängen des Schildes "Nur Doppelspiel" erfolgt nur durch den Vorstand bzw. den Platzwart.
Auf den für "Doppelspiel" ausgewiesenen Plätzen können auch Einzelspiele abgehalten werden, wenn sich zeitweise keine Doppelspielgruppen zusammenfinden. Nach Beginn eines solchen Einzelspieles ist nur mit Einwilligung der Spieler ein Doppel möglich.
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1.10 Mannschafts- und Turnierspieler sollten an ihren Wettkampftagen den Nicht-Mannschaftsspielern den Vortritt lassen und Platzbelegungen nur vornehmen, wenn genügend Plätze frei sind.
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2. Benutzung der Tennisplätze
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2.1 Die Spieldauer beträgt 1 volle Stunde einschließlich der Platzpflege (siehe Pkt. 3).
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2.2 Das Spielen ist nur in Tenniskleidung und mit Tennisschuhen gestattet.
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2.3 Über die Bespielbarkeit der Plätze, insbesondere nach Regenfällen, entscheidet der Vorstand, der Bauausschuss sowie der Platzwart bzw. dessen Stellvertreter. Eigenmächtige Eingriffe an den Plätzen (z.B. Wasserbeseitigung) sind nicht gestattet.
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2.4 Durch Aufhängen einer entsprechenden Marke kann ein Platz vorübergehend gesperrt werden, wenn dessen Zustand eine Überholung erforderlich macht.
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2.5 Die Flutlicht-Benutzung (beide Masten) ist gegen eine Gebühr von 3,- €/Stunde möglich.
Bei Benutzung von mehreren Plätzen, werden die Gebühren unter den Benutzern aufgeteilt.
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2.6 Das Rauchen auf den Plätzen ist nicht gestattet.
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3. Platzpflege
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3.1 Vor Beginn des Spiels ist der Platz bei Bedarf zu wässern.
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3.2 Nach 55 Minuten Spieldauer muss mit der Platzpflege begonnen werden. Dazu gehört das ordnungsgemäße Abziehen des Platzes und das Linienkehren.
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4. Namensmarken
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4.1 Hängen gebliebene Marken werden nach Beendigung des Spielbetriebes vom Platzwart bzw. Wirt in Verwahrung genommen und können von diesen nur gegen Entrichtung von 0,50 € für die Jugendkasse zurückerhalten werden.
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4.2 Für vergessene Marken können beim Platzwart bzw. Clubwirt Gastspielcoupons (versehen mit Namen und Tagesdatum) gegen Entrichtung von 0,50 € für die Jugendkasse bezogen werden.
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4.3 Bei Verlust ist eine neue Marke bei Frau Eva Veit (2.vorsitzender@tc-schwanheim.de, Tel. 069 / 35 86 32) zu bestel-len (Preis 5,50 €).
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5. Training
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5.1 Für das Jugend-, Mannschafts- und Privattraining werden vom Vorstand Trainer verpflichtet und Trainingszeiten festgelegt.
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5.2 Die dafür vorgesehenen Plätze werden an der Belegtafel durch Aufhängen der Trai-nermarken kenntlich gemacht.
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5.3 Während ihres Trainings müssen Clubmitglieder ihr Namensmarke zur Trainermarke hängen.
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6. Gastspieler
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6.1 Der Verein bietet in bestimmtem Umfang Gastspielmöglichkeiten an. Dafür steht Gästen am Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 8.00 - 13.00 Uhr Platz 6 zur Verfügung (ausgenommen davon sind Turniertage).
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6.2 An den festgelegten Gastspieltagen ist der Gastplatz auf der Belegungstafel kenntlich gemacht.
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6.3 Gastspieler müssen sich vom Platzwart in die Belegungsliste eintragen lassen; auch Vereinsmitglieder können nur diesen ausgewiesenen Gastplatz für Spiele mit Gästen vorausbelegen.
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6.4 Es kann immer nur für 1 Woche vorausbelegt werden.
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6.5 Die Platzmiete beträgt pro Platz und Spieleinheit (1 Std.) zur Zeit 15,- €.
Spielen Vereinsmitglieder mit Gästen, sind nur die Anteile der Gäste zu bezahlen.
Spielen Vereinmitglieder mit Gästen Doppel, werden pro Gastspieler 5,- € erhoben.
Die Platzmiete ist gegen Quittung im Voraus beim Clubwirt oder Platzwart zu entrichten.
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6.6 Wenn an oder außerhalb der Gastspieltage noch Plätze frei sind, können Gäste untereinander oder ein Vereinsmitglied mit einem Gast spielen.
Der Gast (die Gäste) hat (haben) erst 5 Minuten vor Beginn der Spieleinheit das Anrecht auf die Platzbelegung. Bis dahin sind Mitglieder, die keine direkt vorgelagerte Spieleinheit belegt hatten berechtigt, die evtl. schon vorher durch Gäste belegten Plätze für sich in Anspruch zu nehmen.
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7. Verstöße
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7.1 Das Abhängen von Namensmarken ist nur dem Eigner, dem Vorstand, in Ausnahmefällen dem Platzwart oder seinem Stellvertreter gestattet.
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7.2 Bei Verstößen gegen die Platz- und Spielordnung, insbesondere gegen die Vorschriften der Platzbelegung, behält sich der Vorstand geeignete Maßnahmen vor.
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